Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Dienstleistungen von Ezzio Automation.

Version: 11. Juli 2026

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

  1. Auftragnehmer: Ezzio Automation, mit Sitz in den Niederlanden, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel, KVK) unter der Nummer [KVK-Nummer], nachfolgend: „Ezzio Automation".
  2. Auftraggeber: die natürliche Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, oder die juristische Person, die mit Ezzio Automation einen Vertrag schließt oder hierzu ein Angebot erhält.
  3. Dienstleistungen: alle von Ezzio Automation zu erbringenden Arbeiten, darunter Beratung, die Einrichtung von Workflow-Automatisierungen, Software- und Systemintegrationen, Dokumenten- und Rechnungsautomatisierung, KI-Anwendungen, Reporting-Lösungen und maßgeschneiderte Schnittstellen sowie deren Support und Wartung.
  4. Vertrag: jede Vereinbarung zwischen Ezzio Automation und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen.

Artikel 2 – Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge von Ezzio Automation, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Der Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft. Die Parteien verständigen sich in diesem Fall auf eine Ersatzregelung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Artikel 3 – Angebote und Vertragsschluss

  1. Alle Angebote von Ezzio Automation sind freibleibend und dreißig Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
  2. Angebote beruhen auf den Informationen, die der Auftraggeber bereitgestellt hat. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass diese Informationen richtig und vollständig sind.
  3. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich (einschließlich per E-Mail) annimmt oder sobald Ezzio Automation mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Ausführung begonnen hat.
  4. Genannte Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Artikel 4 – Erbringung der Dienstleistungen

  1. Ezzio Automation erbringt die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Können und entsprechend den Anforderungen fachgerechter Arbeit. Ezzio Automation trifft eine Bemühens-, keine Erfolgspflicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein konkretes Ergebnis vereinbart wurde.
  2. Vereinbarte Fristen sind Richtwerte und gelten nicht als Fixtermine, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Daten, Zugänge und Mitwirkungshandlungen, die für die Ausführung vernünftigerweise erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verzögerungen, die entstehen, weil dies nicht geschieht, gehen nicht zulasten von Ezzio Automation.
  4. Ezzio Automation darf zur Ausführung Dritte einschalten, zum Beispiel Hosting-Anbieter oder Softwarelieferanten. Die Funktionsweise und Verfügbarkeit von Software und Diensten Dritter (wie SaaS-Plattformen und APIs von Softwareanbietern) liegen außerhalb der Verantwortung von Ezzio Automation.
  5. Zusatzleistungen, einschließlich Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Auftrags, werden vorab besprochen und erst nach Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt.

Artikel 5 – Zahlung

  1. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, sofern nicht schriftlich eine andere Frist vereinbart wurde.
  2. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug, und Ezzio Automation ist berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte sowie angemessene (außergerichtliche) Beitreibungskosten in Rechnung zu stellen.
  3. Ezzio Automation darf die Erbringung der Dienstleistungen aussetzen, solange fällige Rechnungen unbezahlt sind, nachdem der Auftraggeber hierüber informiert wurde.
  4. Einwände gegen eine Rechnung sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen und berühren die Zahlungspflicht nicht.

Artikel 6 – Haftung

  1. Die Haftung von Ezzio Automation ist in allen Fällen auf unmittelbare Schäden beschränkt und der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, den der Auftraggeber für den betreffenden Auftrag in den sechs Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis gezahlt hat.
  2. Ezzio Automation haftet nicht für mittelbare Schäden, darunter entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Datenverlust und Schäden durch Betriebsunterbrechung.
  3. Ezzio Automation haftet nicht für Schäden, die auf Störungen, Änderungen oder Einschränkungen von Software oder Diensten Dritter zurückzuführen sind oder auf unrichtige oder unvollständige Informationen, die der Auftraggeber bereitgestellt hat.
  4. Der Auftraggeber bleibt selbst für ordnungsgemäße Sicherungskopien der eigenen Daten und Systeme verantwortlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Die Beschränkungen dieses Artikels gelten nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit von Ezzio Automation beruht.
  6. Jeder Schadensersatzanspruch verjährt zwölf Monate, nachdem der Auftraggeber Kenntnis von dem Schaden erlangt hat.

Artikel 7 – Laufzeit und Kündigung

  1. Ein Vertrag über ein einmaliges Projekt endet automatisch mit Abschluss und Übergabe der vereinbarten Arbeiten.
  2. Ein Vertrag über laufende Dienstleistungen (wie Support, Monitoring oder Wartung) wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen und ist, sofern nicht anders vereinbart, nach dessen Ablauf von beiden Parteien schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündbar.
  3. Jede Partei darf den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich beenden, wenn die andere Partei einen Zahlungsaufschub beantragt, für insolvent erklärt wird oder ihren Geschäftsbetrieb einstellt.
  4. Bei vorzeitiger Beendigung bleibt der Auftraggeber die Vergütung für die bis dahin erbrachten Arbeiten schuldig.

Artikel 8 – Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander erhalten, streng vertraulich.
  2. Soweit Ezzio Automation bei der Ausführung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, tun die Parteien dies im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und halten, wo nötig, ergänzende Regelungen in einem Auftragsverarbeitungsvertrag fest.

Artikel 9 – Geistiges Eigentum

  1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Ezzio Automation gelieferten Konfigurationen, Schnittstellen und Dokumentationen zur Verwendung im eigenen Unternehmen.
  2. Rechte an von Dritten gelieferter Software oder Plattformen verbleiben bei den jeweiligen Anbietern und unterliegen deren Lizenzbedingungen.

Artikel 10 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Auf alle Angebote und Verträge von Ezzio Automation findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Streitigkeiten werden vorzugsweise zunächst einvernehmlich gelöst. Gelingt dies nicht, werden Streitigkeiten dem zuständigen niederländischen Gericht vorgelegt.